Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.       Allgemeines

1.1        Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) gelten für die Nutzung der von der NWG-NFT GmbH betriebenen und bereitgestellten Website www.newworldguardians.com (in der Folge „Website“) und den Bezug von „New World Guardian“ NFTs über die Website.

1.2.        Bei Bezug von „New World Guardian“ NFTs über die Website werden Ihnen die folgenden Regelungen neuerlich zusammen mit der Bezugsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (in der Regel per E-Mail) zugesandt.

1.3.         Nutzer können über die Website Lizenzen an von der NWG-NFT GmbH geschaffenen digitalen Fotografien, Bildern und anderen Digitalkunstwerken, die als sogenannte NFTs (non-fungible tokens) individualisiert wurden (in der Folge „New World Guardian(s)“), erwerben. Jeder „New World Guardian“ ist einzigartig und nicht reproduzierbar.

1.4.       Die durch die Übertragung der „New World Guardians“ erzielten Erträge werden teilweise für gemeinnützige Zwecke eingesetzt. Eine Übersicht über die unterstützten Projekte (in der Folge „soziale Projekte“) findet sich auf der Website unter www.newworldguardians.com. Ein Anspruch des Käufers auf Nachweis der Ertragsverwendung besteht nicht.

2.          Nutzung der Website

2.1.        Die Website wird von der NWG-NFT GmbH betrieben. Die Website kann grundsätzlich ohne Registrierung eingesehen werden.

2.2.        Die NWG-NFT GmbH bemüht sich um die Richtigkeit der auf dieser Website dargestellten Informationen. Alle Angaben und Informationen auf dieser Website dienen lediglich der unverbindlichen allgemeinen Information und erfolgen ohne jegliche Gewähr.

2.3.        Die über die Website erbrachten Dienstleistungen werden ohne jegliche Gewähr zur Verfügung gestellt.

2.4.        Sie dürfen die Website weder für illegale oder unbefugte Zwecke nutzen, noch im Zuge der Nutzung der Website gegen Gesetze (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechtsgesetze) verstoßen.

3.          Registrierung und Whitelisting

a.          Registrierung auf der Website

3.1.        Der Bezug von „New World Guardians“ setzt voraus, dass Sie den Registrierungsvorgang auf der Website abgeschlossen haben. Die Registrierungsvorgang ist abgeschlossen, sobald Sie Ihre E-Mail-Adresse verifiziert haben. Mit der Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse erklären Sie sich ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden.

3.2.        Die Registrierung auf der Website hat unter wahrheitsgemäßer Angabe des vollständigen Namens, der Adresse (Wohnort bzw Sitz) sowie der Ethereum-Wallet-Adresse des Nutzers zu erfolgen. Eine Registrierung mit falschen Daten ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss von der Bezugsphase von „New World Guardian“ führen. Für die Folgen unvollständiger oder falscher Angaben haftet der Nutzer.

3.3.        Jede Person darf sich nur einmal als Nutzer auf der Website registrieren und bestätigt mit der Registrierung, dass er/sie noch nicht registriert ist.

3.4.        Die Registrierung auf der Website sowie der Bezug von „New World Guardians“ ist ausschließlich natürlichen Personen gestattet, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Wohnsitzstaates volljährig sind.

3.5.        Eine Registrierung mit falschen Daten, eine Mehrfachregistrierung durch dieselbe Person, der Bezug von New World Guardians durch Unbefugte oder die Nutzung von sogenannten „Wegwerf-E-Mail-Adressen“ für die Registrierung auf der Website berechtigt die NWG-NFT GmbH, die angelegten Nutzer zu löschen.

b.          Whitelisting-Phase („Voranmeldung“)

3.6.        Vor der Ausgabe der „New World Guardians“ haben Sie die Möglichkeit, Ihr Interesse am Bezug von bis zu zwei „New World Guardians“ zu bekunden (in der Folge „Whitelisting-Phase“). Sie können sich in die Whitelist eintragen, indem Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Ethereum-Wallet-Adresse auf der Website angeben.

3.7.        Nutzer, die in der Whitelist eingetragen sind, erhalten Angebote zum Bezug von „New World Guardians“ vorrangig. Übersteigt die Anzahl der in der Whitelist eingetragenen Nutzer die Anzahl der verfügbaren „New World Guardians“, werden Angebote nach dem Zufallsprinzip an in der Whitelist eingetragene Nutzer gelegt.

3.8.        Der genaue Zeitpunkt des Beginns und des Endes jeder Whitelisting-Phase wird auf der Website bekannt gegeben.

c.          Bezug von „New World Guardians“

3.9.        Die NWG-NFT GmbH ist Emittent der „New World Guardians“.

3.10.      Sie haben keinen Anspruch auf den Bezug von „New World Guardians“. Die NWG-NFT GmbH hat das Recht, den Vertragsschluss über den Bezug von „New World Guardians“ an Sie ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.11.      Der Nutzer ist verpflichtet, seine persönlichen Daten vor jedem Bezug von „New World Guardians“ zu aktualisieren.

i.           Whitelist-Nutzer

3.12.      Wenn Ihnen als Whitelist-Nutzer ein Angebot zum Bezug eines „New World Guardians“ zugeht, haben Sie 24 Stunden Zeit, das Angebot anzunehmen. Das Angebot erlischt, wenn Sie das Angebot ablehnen oder ein Gegenangebot stellen; jedenfalls erlischt das Angebot nach 24 Stunden ab Übermittlung des Angebots an Sie. Ist das Angebot erloschen, haben Sie kein Recht, ein anderes vorrangiges Angebot für den Bezug von „New World Guardians“ zu erhalten.

3.13.      Durch die Eintragung in der Whitelist entsteht kein (Rechts-)Anspruch auf den Bezug eines oder mehrerer bestimmter „New World Guardians“.

ii.          Nicht in der Whitelist eingetragene Nutzer

3.14.      Nutzer, die nicht in der Whitelist eingetragen sind, haben die Möglichkeit, „New World Guardians“ zu beziehen, sofern nicht sämtliche „New World Guardians“ an Nutzer der Whitelist veräußert wurden.

iii.        Vertragsschluss

3.15.      Der Vertrag zwischen dem Nutzer und der NWG-NFT GmbH kommt zustande, sofern der Nutzer den im Angebot ausgewiesenen Bezugpreis binnen 24 Stunden bezahlt. Nach Einlangen des Bezugspreises werden die bezogenen „New World Guardians“ an den Nutzer ausgegeben.

4.          Leistungsaustausch

a.          Ausgabe der New World Guardians und Eigentumsübergang

4.1.        Die Ausgabe der „New World Guardians“ erfolgt nach Vertragsschluss durch Übertragung der bezogenen „New World Guardians“ an die von Ihnen auf der Website angegebene Ethereum-Wallet-Adresse. Die NWG-NFT GmbH ist nicht verpflichtet, Ihre Ethereum-Wallet-Adresse zu überprüfen und übernimmt keinerlei Haftung, die sich aus einer falschen Ethereum-Wallet-Adresse ergibt. Mit der Anweisung der Übertragung der bezogenen „New World Guardians“ an die von Ihnen auf der Website angegebene Ethereum-Wallet-Adresse hat die NWG-NFT GmbH ihre Verpflichtung zur Ausgabe von „New World Guardians“ an Sie erfüllt.

4.2.        Das Eigentum an jedem von Ihnen bezogenen „New World Guardian“ wird auf der Ethereum-Blockchain auf Sie übertragen. Jeder „New World Guardian“ ist mit einer einzigartigen Nummer gekennzeichnet und individualisiert. Jeder „New World Guardian“-NFT ist auf der Ethereum-Blockchain gespeichert. Das Eigentum an der NFT wird vollständig durch den Smart Contract und die Bedingungen des Ethereum-Netzwerks geregelt.

4.3.        Die Nutzer sind allein und vollständig verantwortlich für die Sicherheit und Verwaltung ihrer eigenen privaten Ethereum-Wallets und die Validierung aller Transaktionen und Verträge, die nach dem Bezug von „New World Guardians“ generiert werden.

b.          Rechteübertragung

4.4.        Nach vollständiger Zahlung des Bezugpreises gewährt Ihnen die NWG-NFT GmbH eine exklusive, weltweite, unbefristete, unwiderrufliche, nicht unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Nutzung der von Ihnen erworbenen „New World Guardian(s)“ (in der Folge „Lizenz“). Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, den NFT öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten und wiederzugeben. Die Wiedergabe umfasst das Recht, den NFT für private Zwecke (durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger oder andere Datenträger in allen kompatiblen Formaten, unter Anwendung geeigneter digitaler Verfahren und Techniken) öffentlich wiederzugeben.

4.5.        Sie sind nicht berechtigt, Ihre „New World Guardians“ in irgendeiner Weise zu verändern.

4.6.        Der Bezug eines „New World Guardians“ gewährt kein Recht an dem analogen Kunstwerk.

4.7.        Die Lizenz erlischt sofort und ohne Vorankündigung, wenn ein Bezug eines „New World Guardians“ aus irgendeinem Grund rückgängig gemacht wird.

4.8.        Abgesehen von den oben eingeräumten Rechten zur Nutzung der von Ihnen erworbenen „New World Guardians“ sind alle auf der Website enthaltenen Inhalte, Informationen und Materialien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Warenzeichen, Logos, Marken, Namen, Designs, Texte, Slogans, Grafiken, Bilder, Daten, Software, Dateien oder das Gesamterscheinungsbild der Website, das ausschließliche (geistige) Eigentum von Anja Grundböck oder ihrer Lizenzgeber oder Vertragspartner. Es wird Ihnen keine Lizenz für eines dieser Eigentumsrechte gewährt. Sie verpflichten sich, keine Handlungen vorzunehmen, die diesen Eigentumsrechten zuwiderlaufen oder sie verletzen.

c.          Ausschluss von Unternehmen mit kontroversen Geschäftspraktiken sowie in verpönten Geschäftsfeldern tätigen Gesellschaften von der Nutzung

4.9.        Folgende Geschäftspraktiken sind kontrovers:

          Verstöße gegen Menschenrechte

           Verstöße gegen Arbeitsrecht

           Unlautere Wirtschaftspraktiken

           Umweltverschmutzung

4.10.      Ihnen sowie jedem nachfolgenden Inhaber von „New World Guardians“ ist untersagt, an Personen, die kontroverse Geschäftspraktiken einsetzen oder derartige Personen beliefern oder finanzieren, „New World Guardians“  zu vermieten, zu verleihen oder ihnen sonstige Nutzungsrechte zukommen zu lassen.

4.11.      Jeder nachfolgende Inhaber eines „New World Guardian“ muss obige Bestimmung bei der Weiterübertragung eines „New World Guardian“ berücksichtigen und den Übernehmer entsprechend informieren.

4.12.      Die Veröffentlichung, Wiedergabe und Verbreitung von „New World Guardians“ wird jedweden Personen untersagt, die kontroverse Geschäftspraktiken einsetzen.

4.13.      Folgende Geschäftsfelder sind verpönt:

            Alkoholika

           Atomenergie

           Fleisch

           Fossile Brennstoffe

           Gefährliche Substanzen

           Gefährliche Pestizide

           Gentechnik

           Gewaltverherrlichende Videospiele

           Glücksspiel

           Waffen

           Militärische Ausrüstung und Services

           Pornografie

           Stammzellenforschung

           Tabak

           Tierische Produkte

           Tierversuche

           Zivile Schusswaffen

4.14.      Ihnen sowie jedem nachfolgenden Inhaber von „New World Guardians“ ist untersagt, „New World Guardians“ an Personen zu vermieten, zu verleihen oder ihnen sonstige Nutzungsrechte zukommen zu lassen, die in einem der verpönten Geschäftsfelder operieren oder die mittelbar oder unmittelbar an einer der in einem verpönten Geschäftsfeld operierenden Gesellschaft beteiligt sind oder sonst in Verbindung mit einer solchen Person stehen.

4.15.      Jeder nachfolgende Inhaber eines „New World Guardian“ muss obige Bestimmung bei der Weiterübertragung eines „New World Guardian“ berücksichtigen und den Übernehmer entsprechend informieren.4.16.      Die Veröffentlichung, Wiedergabe und Verbreitung von „New World Guardians“ wird jedweden Personen untersagt, die in einem der verpönten Geschäftsfelder operieren oder die nicht unerheblich mittelbar oder unmittelbar an einer in den verpönten Geschäftsfeldern operierenden Gesellschaft beteiligt sind oder sonst in Verbindung mit einer solchen Gesellschaft stehen.

d.          Rückkaufsrecht und Strafschadenersatz

4.17.      Bei Verstoß gegen eine der in Punkt c genannten Pflichten ist die NWG-NFT GmbH berechtigt, den „New World Guardian“ zum Bezugspreis der letzten Transaktion („Rückkaufspreis“) rückzukaufen. Das Rückkaufsrecht wird durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Rechteinhaber ausgeübt, wobei die Parteien vereinbaren, dass die Erklärung des Rückkaufs per E-Mail einer schriftlichen Erklärung gleichgehalten wird.

4.18.      Zusätzlich wird bei Verstoß gegen eine der in Punkt c genannten Pflichten wird eine Konventionalstrafe in Höhe des zweifachen des Bezugspreises der letzten Transaktion vereinbart.

4.19.      Die Parteien vereinbaren, dass der Rückkaufspreis mit dem auf diesen entfallenden Teil der Konventionalstrafe sofort aufrechenbar ist.

e.          Gebühren, Bezahlung

4.20.      Sie können für Ihren Bezug von „New World Guardians“ in EUR oder in ETH bezahlen. Der Bezugspreis ist der auf der Website angeführte Preis (inklusive Umsatzsteuer).

4.21.      Bei der Erstausgabe jedes „New World Guardian“ erhält die NWG-NFT GmbH einen Anteil am Netto-Bezugspreis in Höhe von 80%. 20% des Netto-Bezugspreises fließen einem oder mehreren sozialen Projekten zu, die unter www.newworldguardians.com abrufbar sind; dieser Anteil wird von der NWG-NFT GmbH  bis zur Anweisung an die sozialen Projekte treuhändisch auf einem eigenen Spenden-Wallet in Form eines Hardware-Wallet verwahrt und in regelmäßigen Abständen an soziale Projekte angewiesen. Unter dem Netto-Bezugspreis ist der Bezugspreis zu verstehen, der bei einem späteren Bezug eines „New World Guardian“ ohne Mehrwertsteuer bezahlt wird.

4.22.      Wenn Sie sich für den Bezug von „New World Guardians“ über unsere Website entscheiden, werden alle finanziellen Transaktionen, die Sie durchführen, ausschließlich von einem externen Zahlungsdienstleister oder über das Ethereum-Netzwerk abgewickelt. Der externe Dienstleister sowie das Ethereum-Netzwerk können für ihre Leistungen Gebühren verlangen.

4.23.      Die NWG-NFT GmbH hat keinen Einblick in oder Kontrolle über Zahlungen oder Transaktionen im Ethereum-Netzwerk. Die NWG-NFT GmbH hat auch keine Möglichkeit, im Ethereum-Netzwerk getätigte Transaktionen rückgängig zu machen. Infolgedessen haftet die NWG-NFT GmbH weder Ihnen als Nutzer noch einem Dritten gegenüber für Ansprüche, Schäden oder Verluste, die sich aus jeder Transaktion, die Sie über das Ethereum-Netzwerk durchführen, ergeben können.

f.           Tantiemen bei Weitergabe der New World Guardians

4.24.      Für jede weitere Übertragung eines „New World Guardian“ erhält die NWG-NFT GmbH einen Anteil am Netto-Bezugspreis in der Höhe von 7,5% („Künstler-Tantiemen“). Weitere 2,5% des Netto-Bezugspreises fließen einem oder mehreren der sozialen Projekte zu, die unter www.newworldguardians.com abrufbar sind („Sozial-Tantiemen“); dieser Anteil wird von der NWG-NFT GmbH bis zur Anweisung an die sozialen Projekte treuhändisch auf einem eigenen Spenden-Wallet in Form eines Hardware-Wallet verwahrt und ssin regelmäßigen Abständen an soziale Projekte angewiesen. Unter dem Netto-Bezugspreis ist der Bezugspreis zu verstehen, der bei für die Übertragung eines „New World Guardian“ ohne Mehrwertsteuer bezahlt wird.

4.25.      Jeder nachfolgende Inhaber eines „New World Guardian“ muss obige Bestimmung bei der Weitergabe eines „New World Guardian“ berücksichtigen und den Übernehmer entsprechend informieren.

5.          Haftung, Rücktrittsrecht, Garantieausschluss

a.          Kein gesetzliches Recht auf Rücktritt vom Vertrag

5.1.        Sobald Ihre „New World Guardians“ ausgegeben sind, unterliegt ihr Preis den Schwankungen auf Handelsplattformen und anderen Märkten, auf den die NWG-NFT GmbH keinen Einfluss hat. Daher haben Sie kein gesetzliches Recht, vom Vertrag über den Bezug Ihrer „New World Guardians“ zurückzutreten.

b.          Keine Garantien oder Zukunftsversprechen

5.2.        „New World Guardians“ wurden ausschließlich als Sammlerstücke geschaffen, nicht als Anlageinstrumente oder Ersatz für Kryptowährungen. Die NWG-NFT GmbH geben keinerlei Versprechen oder Garantien, dass „New World Guardians“ später einen Geldwert in Fiat-, Bar- oder Kryptowährung behalten werden.

6.          Datenschutzbestimmungen

6.1.        Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt unter strikter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.newworldguardians.com

7.          Schlussbestimmungen

7.1.        Diese AGB und jeder zwischen der NWG-NFT GmbH und dem Nutzer geschlossene Vertrag über den Bezug eines „New World Guardians“ einschließlich der Frage ihres gültigen Zustandekommens, ihrer Vor- und Nachwirkungen sowie aller sonstigen Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Beziehung ergeben, unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).

7.2.        Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem zwischen der NWG-NFT GmbH und dem Nutzer abgeschlossenen Vertrag über den Bezug eines „New World Guardian“ ergeben, ist das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten (Österreich) zuständig.

7.3.        Sollten Bestimmungen der AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt der Rest der AGB unberührt. Diese Bestimmungen werden automatisch durch gültige und durchsetzbare ersetzt, die den beabsichtigten Zweck so gut als möglich erreichen.

7.4.        Erfüllungsort ist St. Pölten (Österreich).

 
 

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